Ein alter Wasserkocher, ein defekter Laptop oder der Kühlschrank aus der Küche, die du gerade renovierst: Elektrogeräte gehören nie in die Restmülltonne. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Kupfer und Edelmetalle, aber auch Schadstoffe. Darum gibt es eigene Sammelwege, und die meisten davon sind für dich als Privatperson kostenlos.
Du hast im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: die kommunale Sammelstelle, meist der Wertstoffhof, oder die Rückgabe im Handel. Welche besser passt, hängt vom Gerät und davon ab, ob du gerade ein neues kaufst.
Was zählt als Elektroschrott?
Als Elektroaltgerät gilt alles, was mit Strom aus der Steckdose, einem Akku, einer Batterie oder einem Solarmodul läuft. Dazu gehören:
- große Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Trockner, Herd und Spülmaschine
- Kühl- und Gefriergeräte sowie Klimageräte
- Bildschirme, Fernseher, Laptops und Tablets
- kleine Haushaltsgeräte wie Toaster, Föhn, Rasierer oder Mixer
- Werkzeuge, Spielzeug mit Elektronik, E-Zigaretten und Kabel
- Leuchten und Lampen wie Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen
Erkennen kannst du Elektrogeräte am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Es zeigt dir, dass das Gerät nicht in den Hausmüll darf. Mehr Hintergrund findest du auf der Seite Elektroschrott.
Abgabe am Wertstoffhof
Wertstoffhöfe und andere kommunale Sammelstellen nehmen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten an. Für dich ist die Abgabe in der Regel kostenlos, weil die Hersteller über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die Verwertung aufkommen. Einzelne Höfe können Mengen begrenzen oder für bestimmte Geräte, etwa sehr große Mengen auf einmal, eigene Regeln haben.
Am Hof stehen meist mehrere Sammelbehälter für verschiedene Gruppen, zum Beispiel für Kühlgeräte, Bildschirme, Großgeräte, Kleingeräte und Lampen. Das Personal zeigt dir, wohin welches Gerät gehört. Stell Geräte vorsichtig ab, statt sie in einen Container zu werfen. Ein zerbrochener Bildschirm oder ein beschädigter Kühlkreislauf kann Schadstoffe freisetzen.
Rückgabe beim Händler: Das sagt das ElektroG
Viele wissen nicht, dass auch der Handel alte Geräte zurücknehmen muss. Das ElektroG verpflichtet größere Händler dazu, und zwar kostenlos. Betroffen sind:
- Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
- Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, also auch viele Discounter und Supermärkte
- Onlinehändler mit entsprechend großen Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte
Für die Rücknahme gelten zwei Regeln:
Kleine Geräte ohne Neukauf: Geräte, bei denen keine Seite länger als 25 Zentimeter ist, kannst du ohne Kauf zurückgeben. Das gilt für bis zu drei Geräte pro Geräteart. Ein alter Föhn, ein Handy oder ein Rasierer passen also an die Kasse oder in die Sammelbox.
Große Geräte beim Neukauf: Kaufst du ein neues Gerät der gleichen Art, muss der Händler dein Altgerät kostenlos zurücknehmen. Wer also eine neue Waschmaschine kauft, kann die alte abgeben. Bei Lieferung nach Hause müssen Händler für bestimmte große Geräte, Kühlgeräte und Bildschirme die kostenlose Mitnahme des Altgeräts anbieten. Bei einer Lieferung muss der Händler dich beim Kauf fragen, ob du ein Altgerät zurückgeben willst. Sprich es trotzdem selbst an, damit die Mitnahme sicher eingeplant ist.
Kleine Läden unterhalb der genannten Flächen müssen nicht zurücknehmen, tun es aber teils freiwillig. Frag einfach nach.
Vor der Abgabe: Diese Schritte sind wichtig
Bevor du ein Gerät abgibst, hast du ein paar Pflichten und ein paar gute Gründe, aufzupassen.
- Batterien und Akkus entnehmen: Wenn du sie ohne Werkzeug oder Zerstörung herausnehmen kannst, musst du sie vorher entfernen. Sie kommen in eine eigene Batteriesammlung. Fest verbaute Akkus bleiben im Gerät.
- Lampen herausnehmen: Leuchtmittel, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, gibst du getrennt ab.
- Daten löschen: Für persönliche Daten auf Handy, Laptop, Festplatte oder Router bist du selbst verantwortlich. Setze Geräte auf Werkseinstellungen zurück, melde dich von Konten ab und entferne SIM- und Speicherkarten.
- Gerät komplett lassen: Zerlege Geräte nicht selbst, um an Metall zu kommen. Bei Kühlgeräten können klimaschädliche Kältemittel austreten, bei Bildschirmen Schadstoffe.
Sonderfall Akkus und E-Bikes
Lithium-Akkus können bei Beschädigung in Brand geraten. Das betrifft Handys, Laptops, Akkuwerkzeug, E-Scooter und E-Bike-Akkus. Wirf solche Geräte nie in einen Container, sondern gib sie beim Personal ab. Klebe die Pole loser Akkus mit Klebeband ab. Ein aufgeblähter oder beschädigter Akku gehört nicht in die normale Sammelbox, sprich das Personal oder die Schadstoffsammlung an.
E-Bike-Akkus nehmen auch Fahrradhändler zurück, die solche Akkus verkaufen. Den Akku entfernst du vor der Abgabe des Fahrrads.
Noch funktionsfähig? Dann weitergeben
Ein funktionierendes Gerät muss nicht in den Elektroschrott. Verkaufe oder verschenke es, oder gib es an eine Initiative, die gebrauchte Geräte aufbereitet. Ein Defekt lässt sich manchmal in einem Repair-Café beheben, wo Ehrenamtliche mit dir gemeinsam reparieren. Für ältere Laptops und Handys gibt es zudem Ankaufportale. Lösche aber auch hier vorher alle Daten.
Was du auf keinen Fall tun solltest
Stell Elektrogeräte nicht neben Altkleidercontainer oder an die Straße, wenn du keinen Sperrmülltermin hast, bei dem Elektrogeräte mitgenommen werden. Sogenannte Schrottsammler mit Handzetteln im Briefkasten arbeiten oft ohne Genehmigung. Dabei landen Geräte manchmal ausgeschlachtet im Wald oder im Ausland. Der Wertstoffhof und der Handel sind die sicheren Wege.